Meine Praxis ist geöffnet

Als Heilpraktikerin biete ich medizinisch notwendige Behandlungen an. Entsprechend der aktuellen vom Berliner Senat beschlossenen Basisschutzmaßnahmen gegen das Coronavirus ist das Tragen einer FFP2-Maske in meiner Praxis Pflicht.

Es gibt im deutschen Gesundheitswesen drei Berufe, die zur selbstständigen umfassenden Ausübung der Heilkunde befugt sind, nämlich Ärzte, Psychotherapeuten und Heilpraktiker. Deren rechtliche Stellung ist im deutschen Heilpraktikergesetz geregelt.

Umfangreiche Hygienemaßnahmen

Selbstverständlich beachte ich alle erforderlichen Hygienevorschriften:

  • Mehrmals täglich werden alle Türklinken und allgemein zugänglichen Flächen in den Räumen der Gemeinschaftspraxis desinfiziert.
  • In meinem Behandlungsraum desinfiziere ich vor jeder neuen Behandlung alle Flächen, mit denen Patienten in Berührung kommen, sowie die Therapieliege.
  • Sämtliche Liegenauflagen werden nach jeder Behandlung entsorgt – jeder Patient erhält also ein frisches Auflagenset.
  • Viruzide Händedesinfektionsmittel stehen sowohl im WC- und Waschraum als auch im Wartezimmer sowie in meinem Behandlungsraum zur Verfügung.
  • Wir sorgen dafür, dass sich im gemeinsamen Wartezimmer nie mehr als zwei Personen gleichzeitig aufhalten. Große Abstände und ständiges Lüften sind gewährleistet.
  • Während der Behandlung tragen wir alle eine FFP2-Maske. Während des Anamnesegesprächs halten wir einen Abstand von mindestens 2,5 Metern.
  • Alle Räume werden vor bzw. nach jeder Behandlung stoßgelüftet. Außerdem setze ich ein Luftfiltergerät ein, das Aerosole aus der Raumluft filtert.
  • Patienten, die Erkältungs- oder andere Infektionssymptome haben, darf und werde ich nicht behandeln. Absagen aus diesem Grund, auch sehr kurzfristige, bleiben kostenfrei.

Bleiben wir alle gesund!